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Neuigkeiten aus dem Brandschutz

Januar 2018:
Gel-Löscher bei Problembränden im Bereich der E-Mobilität, in Industrie und in Recyclingbetrieben


Aktiv und präventiv: Löschen mit Gel
Löschen mit Gel ist vor allem die Lösung bei Problembränden wie z.B. in der kunststoffverarbeitenden Industrie, in Recyclingbetrieben, auf Deponien oder auch insbesondere für die Lagerhaltung von Lithium-Ionen-Akkus. Das Gel lässt sich leicht auf den Brandherd sprühen und bildet dort eine kühlende und luftundurchlässige Schicht, sodass der Brand erstickt.

Das Gel ist von der Beschaffenheit her so aufgebaut, dass es auch auf schwierigen Oberflächen haften bleibt. So ist eine optimale flächendeckende Löschung gegeben. Neben dem effektiven und schnellen Löschen können diese speziellen Jockel-Löscher der Serie Gel auch präventiv eingesetzt werden. Objekte, die mit diesem Gel behandelt werden, lassen sich kaum entzünden. Das Löschgel verdunstet nahezu rückstandsfrei.


Dezember 2016:
Novellierung der Arbeitsstättenverordnung


Nun ist eindeutig geklärt, Home Office Arbeitsplätze, d.h. sogenannte Telearbeitsplätze (Bildschirmarbeitsplätze), unterliegen von nun an der Arbeitsstättenverordnung vom 02.12.2016. Was bedeutet dies nun für Arbeitgeber? Müssen diese ihren Arbeitnehmern Feuerlöscher, Rauchmelder und Erste-Hilfe- Kästen zur Verfügung stellen?

Diese Frage muss gem. §3 der Arbeitsstättenverordnung durch die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung beantwortet werden. Durch diese ist festzustellen, welchen Gefährdungen der Arbeitnehmer ausgesetzt sein könnte. Diese Gefährdungen sind zu beurteilen und Maßnahmen zur Gefährdungsvermeidung sind zu ergreifen. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber letztlich eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes, Entscheidungen über Maßnahmen des Brandschutzes und der Ersten-Hilfe treffen muss.

Es empfiehlt sich für den Arbeitgeber, eine individuelle Checkliste zur Beurteilung von Gefährdungen an Home-Office Arbeitsplätzen zu erarbeiten und deren Einhaltung generell zur Grundlage von Home Office-Vereinbarungen zu machen. Ist der Arbeitnehmer eingewiesen, wobei die Einweisung nicht zwingend am Arbeitsplatz zu erfolgen hat, sollte der Arbeitnehmer durch das jährliche Ausfüllen von Checklisten und Fotodokumentation belegen, dass die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt werden.

Generell sind Feuerlöscher, Rauchmelder und Erste-Hilfe-Kästen auch in privaten Bürobereichen dringend zu empfehlen. Warum sollte hier auf Sicherheit gegenüber Arbeitsplätzen in Arbeitsstätten verzichtet werden? So kann es eine Möglichkeit sein, den Arbeitnehmer in Home-Office-Vereinbarungen zu verpflichten, Rauchmelder, Feuerlöscher und einen Erste-Hilfe-Kasten vorzuhalten, sowie diese regelmäßig gem. der jeweiligen Regelungen (z.B. Arbeitsstättenrichtlinien.) warten und instand setzen zu lassen und sich Kopien entsprechender Dokumente zu kommen zu lassen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erarbeitung eines solchen Leitfadens und bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung durch unser Expertennetzwerk. Geeignete Feuerlöscher für Bildschirmarbeitsplätze, Rauchmelder und Erste-Hilfe-Kästen gem. DIN-Norm erhalten Sie neben einer kompetenten Beratung bei uns.

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